Tacho, Kombiinstrument & Geschwindigkeitsbegrenzer für den Streckeneinsatz
Für reine Streckenfahrzeuge passen wir Tacho-Anzeige, Kombiinstrument und werksseitige Geschwindigkeitsbegrenzer an die tatsächliche Konfiguration an – mit dem Herstellersystem, vollständig dokumentiert und reversibel. Diese Anpassungen sind ausschließlich für Fahrzeuge bestimmt, die nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.
Rechtlicher Hinweis – nur außerhalb des öffentlichen Verkehrs
Die Aufhebung von Geschwindigkeitsbegrenzern und Eingriffe in das Kombiinstrument führen wir ausschließlich an reinen Streckenfahrzeugen durch, die nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Im öffentlichen Verkehr muss ein Fahrzeug dem genehmigten Zulassungszustand entsprechen. Veränderungen an betriebs- und sicherheitsrelevanten Systemen können nach §19 StVZO zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Den Nutzungsstatus klären wir vor jeder Anpassung – wir unterstützen keinen unzulässigen Betrieb im öffentlichen Verkehr.
Was wir an Tacho, Instrument und Begrenzer anpassen
Die folgenden Anpassungen betreffen das Kombiinstrument und das Motorsteuergerät. Welche davon bei Ihrem Fahrzeug zugänglich sind, ermitteln wir in der Machbarkeits-Analyse mit dem Herstellersystem.
Geschwindigkeitsbegrenzer auf reinen Streckenfahrzeugen
Viele Serienfahrzeuge sind elektronisch auf 250 km/h oder einen niedrigeren Wert begrenzt. Auf einem reinen Streckenfahrzeug, das nicht mehr am öffentlichen Verkehr teilnimmt, kann diese Begrenzung für den Einsatz auf langen Geraden hinderlich sein. Die Aufhebung erfolgt im Motorsteuergerät und betrifft häufig mehrere parallel hinterlegte Geschwindigkeitstabellen.
Tacho- und Kombiinstrument-Anpassung nach Umbau
Nach Rad-, Reifen- oder Differentialumbauten weicht die im Kombiinstrument angezeigte Geschwindigkeit von der tatsächlichen ab. Für die Auswertung von Rundenzeiten und Datenlogging auf der Strecke ist eine korrekte Anzeige wichtig. Die Anpassung erfolgt über die Codierung des Kombiinstruments bzw. des zuständigen Steuergeräts.
Warn- und Kontrollleuchten nach Komponenten-Rückbau
Werden auf einem Streckenfahrzeug Komponenten entfernt (Beifahrerairbag, Rücksitzbank, Gurtwarner, Sensorik), meldet das Kombiinstrument dauerhaft Warnungen. Für den Streckeneinsatz lassen sich diese Meldungen über die Codierung an die tatsächlich verbaute Konfiguration anpassen.
Schaltanzeige und Drehzahlmesser für die Strecke
Eine deutlich sichtbare Schaltempfehlung (Shift-Light) und ein gut ablesbarer Drehzahlmesser unterstützen den Fahrer auf der Strecke. Bei einigen Fahrzeugen lassen sich Schaltschwellen oder die Anzeige im Kombiinstrument über die Codierung anpassen.
Tachoanzeige nach Motor- oder Getriebeswap
Nach einem Motor- oder Getriebeswap kann das Geschwindigkeits- oder Drehzahlsignal fehlen oder unplausibel sein, weil das neue Steuergerät die Werte anders auf den CAN-Bus legt. Tacho und Drehzahlmesser fallen dann aus oder zeigen falsche Werte.
Ablauf einer Tacho- und Begrenzer-Anpassung
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Fahrzeug und Nutzung erfassen
Welches Fahrzeug, welche Umbauten, und wird das Fahrzeug ausschließlich auf abgesperrten Strecken eingesetzt? Wir klären den Zulassungsstatus, bevor wir eine Anpassung vornehmen.
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Machbarkeits-Analyse
Wir prüfen mit dem Herstellersystem den Codierungsstand der relevanten Steuergeräte und bewerten, welche Anpassungen umsetzbar sind. Anschließend erstellen wir einen Kostenvoranschlag.
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Diagnose und IST-Zustand
Steuergeräte auslesen, aktive Geschwindigkeitstabellen, Korrekturfaktoren und bestehende Fehlercodes dokumentieren.
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Codierung und Anpassung
Geschwindigkeitsbegrenzer, Tacho-Korrektur oder Warnleuchten an die verbaute Konfiguration anpassen. Die Originaldaten werden vorher gesichert.
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Test und Dokumentation
Funktionstest, Fehlerspeicher-Kontrolle, schriftliche Dokumentation aller Änderungen. Alle Anpassungen sind reversibel.
Häufige Fragen
- Wir heben Geschwindigkeitsbegrenzungen ausschließlich an reinen Streckenfahrzeugen auf, die nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Im öffentlichen Verkehr muss ein Fahrzeug dem genehmigten Zulassungszustand entsprechen; Eingriffe in betriebs- und sicherheitsrelevante Systeme können nach §19 StVZO zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Den Nutzungsstatus klären wir vor jeder Anpassung.
- Das Motorsteuergerät enthält je nach Fahrzeugkodierung mehrere parallele Geschwindigkeitstabellen, die sich nach Reifengröße, Marktversion und Ausstattung unterscheiden. Je nach interner Codierung ist eine andere Tabelle aktiv. Wird nur ein Wert geändert, kann eine versteckte Tabelle die Begrenzung weiter durchsetzen. Wir passen alle relevanten Tabellen konsistent an und dokumentieren den Ausgangszustand.
- Ja. Die Umrechnung von Raddrehzahl auf angezeigte Geschwindigkeit ist über einen Korrekturfaktor hinterlegt, der den Abrollumfang und die Achsübersetzung berücksichtigt. Mit dem jeweiligen Herstellersystem lesen wir den Ist-Wert aus und korrigieren ihn auf die verbaute Konfiguration, damit Anzeige und Datenlogging auf der Strecke stimmen.
- Ja. Wir sichern vor jeder Änderung den Ausgangszustand der betroffenen Steuergeräte und übergeben ein schriftliches Protokoll aller geänderten Parameter. Bei Bedarf, etwa vor einer Wiederzulassung, setzen wir die Codierung vollständig auf den Originalzustand zurück.
Verwandte Leistungen
- Software & Codierung – XENTRY, ODIS, ISTA
- Launch Control & Schaltzeiten-Optimierung (DSG/TCU)
- Drift-Support – ESP-Deaktivierung, Drehzahlbegrenzer
- CAN-Gateway – Bus-Übersetzung nach Motorswap
- Umbau-Beratung – elektronische Machbarkeitsanalyse
- Trackday-Vorbereitung – Pre-Event-Check
- Kosten & Pakete im Überblick
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Fahrzeug, Umbauten und Einsatzzweck beschreiben – wir klären den Status und prüfen die Machbarkeit.