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Rechtlicher Hinweis – nur außerhalb des öffentlichen Verkehrs

Die Aufhebung von Geschwindigkeitsbegrenzern und Eingriffe in das Kombiinstrument führen wir ausschließlich an reinen Streckenfahrzeugen durch, die nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Im öffentlichen Verkehr muss ein Fahrzeug dem genehmigten Zulassungszustand entsprechen. Veränderungen an betriebs- und sicherheitsrelevanten Systemen können nach §19 StVZO zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Den Nutzungsstatus klären wir vor jeder Anpassung – wir unterstützen keinen unzulässigen Betrieb im öffentlichen Verkehr.

Was wir an Tacho, Instrument und Begrenzer anpassen

Die folgenden Anpassungen betreffen das Kombiinstrument und das Motorsteuergerät. Welche davon bei Ihrem Fahrzeug zugänglich sind, ermitteln wir in der Machbarkeits-Analyse mit dem Herstellersystem.

Geschwindigkeitsbegrenzer auf reinen Streckenfahrzeugen

Viele Serienfahrzeuge sind elektronisch auf 250 km/h oder einen niedrigeren Wert begrenzt. Auf einem reinen Streckenfahrzeug, das nicht mehr am öffentlichen Verkehr teilnimmt, kann diese Begrenzung für den Einsatz auf langen Geraden hinderlich sein. Die Aufhebung erfolgt im Motorsteuergerät und betrifft häufig mehrere parallel hinterlegte Geschwindigkeitstabellen.

Technisch: Das Motorsteuergerät enthält je nach Fahrzeugkodierung (Reifengröße, Marktversion, Ausstattung) mehrere Geschwindigkeitswerte. Je nach interner Codierung ist eine andere Tabelle aktiv. Über das Herstellersystem prüfen wir den Codierungsstand, dokumentieren die Ausgangswerte und passen die relevanten Tabellen konsistent an – sonst bleibt eine versteckte Begrenzung aktiv.

Tacho- und Kombiinstrument-Anpassung nach Umbau

Nach Rad-, Reifen- oder Differentialumbauten weicht die im Kombiinstrument angezeigte Geschwindigkeit von der tatsächlichen ab. Für die Auswertung von Rundenzeiten und Datenlogging auf der Strecke ist eine korrekte Anzeige wichtig. Die Anpassung erfolgt über die Codierung des Kombiinstruments bzw. des zuständigen Steuergeräts.

Technisch: Die Umrechnung von Raddrehzahl auf angezeigte Geschwindigkeit ist über einen Korrekturfaktor (Abrollumfang, Achsübersetzung) hinterlegt. Mit dem jeweiligen Herstellersystem lesen wir den Ist-Wert aus und korrigieren ihn auf die verbaute Konfiguration. Wir dokumentieren den Ausgangswert, damit der Originalzustand wiederherstellbar bleibt.

Warn- und Kontrollleuchten nach Komponenten-Rückbau

Werden auf einem Streckenfahrzeug Komponenten entfernt (Beifahrerairbag, Rücksitzbank, Gurtwarner, Sensorik), meldet das Kombiinstrument dauerhaft Warnungen. Für den Streckeneinsatz lassen sich diese Meldungen über die Codierung an die tatsächlich verbaute Konfiguration anpassen.

Technisch: Die Anzeige der Warnleuchten ist an die Codierung der jeweiligen Steuergeräte gebunden. Wir passen die Codierung an die real verbaute Ausstattung an, damit das Kombiinstrument plausibel anzeigt und keine Folgefehler im Fehlerspeicher entstehen. Alle Änderungen werden protokolliert.

Schaltanzeige und Drehzahlmesser für die Strecke

Eine deutlich sichtbare Schaltempfehlung (Shift-Light) und ein gut ablesbarer Drehzahlmesser unterstützen den Fahrer auf der Strecke. Bei einigen Fahrzeugen lassen sich Schaltschwellen oder die Anzeige im Kombiinstrument über die Codierung anpassen.

Technisch: Die Schaltpunkt-Schwellen der Shift-Anzeige sind im Kombiinstrument oder Motorsteuergerät hinterlegt. Wir prüfen, welche Parameter beim jeweiligen Fahrzeug zugänglich sind, und stimmen sie auf den gewünschten Drehzahlbereich ab.

Tachoanzeige nach Motor- oder Getriebeswap

Nach einem Motor- oder Getriebeswap kann das Geschwindigkeits- oder Drehzahlsignal fehlen oder unplausibel sein, weil das neue Steuergerät die Werte anders auf den CAN-Bus legt. Tacho und Drehzahlmesser fallen dann aus oder zeigen falsche Werte.

Technisch: Hier ist häufig eine Signalübersetzung zwischen neuem Steuergerät und Fahrzeugelektronik nötig. Je nach Konstellation lösen wir das über die Codierung oder ein angepasstes CAN-Gateway. Die genaue Lösung ermitteln wir in der elektronischen Machbarkeitsanalyse.

Ablauf einer Tacho- und Begrenzer-Anpassung

  1. Fahrzeug und Nutzung erfassen

    Welches Fahrzeug, welche Umbauten, und wird das Fahrzeug ausschließlich auf abgesperrten Strecken eingesetzt? Wir klären den Zulassungsstatus, bevor wir eine Anpassung vornehmen.

  2. Machbarkeits-Analyse

    Wir prüfen mit dem Herstellersystem den Codierungsstand der relevanten Steuergeräte und bewerten, welche Anpassungen umsetzbar sind. Anschließend erstellen wir einen Kostenvoranschlag.

  3. Diagnose und IST-Zustand

    Steuergeräte auslesen, aktive Geschwindigkeitstabellen, Korrekturfaktoren und bestehende Fehlercodes dokumentieren.

  4. Codierung und Anpassung

    Geschwindigkeitsbegrenzer, Tacho-Korrektur oder Warnleuchten an die verbaute Konfiguration anpassen. Die Originaldaten werden vorher gesichert.

  5. Test und Dokumentation

    Funktionstest, Fehlerspeicher-Kontrolle, schriftliche Dokumentation aller Änderungen. Alle Anpassungen sind reversibel.

Häufige Fragen

Streckenfahrzeug-Anpassung anfragen

Fahrzeug, Umbauten und Einsatzzweck beschreiben – wir klären den Status und prüfen die Machbarkeit.